Nebenkostenübersicht


Gesetzlich vorgeschriebene VERMITTLUNGSPROVISON 

Das Immobilienbüro Mag Waitz & Mokesch GmbH & OG möchte hiermit all seinen Kunden mitteilen, dass bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen, sowohl für Wohnungseigentum als auch schlichtes Miteigentum 

bei einem Wert bis € 36.336,-- je 4 % 
von € 36.336,-- bis € 48.448,-- je € 1.453,-- 
mehr als € 48.448,-- je 3 % 
gesetzliche Provision plus 2o % MWST. gemäß § 15 IMV zu tragen kommt.

Bei Verkauf oder Vermietung von Eigenobjekten wird keine Provision verrechnet. 

Sollte es nicht möglich sein, IHR Objekt innerhalb unserer Auftragsdauer, die einen Zeitraum von 6 Monaten umfasst, zu vermitteln, entstehen Ihnen natürlich keine Kosten. 

NEBENKOSTEN beim Kauf einer Liegenschaft:

3,5 % Grunderwerbsteuer (vom Kaufpreis gerechnet) 

1 % Grundbuchseintragungsgebühr (vom Kaufpreis gerechnet) 

Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung laut Anwalts- bzw. Notarstarif. 

Da wir mit namhaften Notaren und Rechtsanwälten zusammenarbeiten, ist es uns möglich, Ihnen bei der Preisgestaltung der Kaufvertragserrichtungskosten behilflich zu sein. 


Vermittlungsprovision für den Immobilienmakler 

Finanzierungskosten 
Nebenkosten bei Hypothekardarlehen (sind von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich!) Wir empfehlen Ihnen, diesbezügliche Informationen bei Ihrer Bank einzuholen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. 
Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung 
Kosten der Errichtung der Schuldnerurkunde 
Barauslagen für Beglaubigung und Stempelgebühr lt. Tarif


NEBENKOSTEN bei Verpachtung einer Liegenschaft: 
Vergebührung des Pachtvertrages: 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttopachtzinses, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttopachtzinses. Diese Steuer ist an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern abzuführen. 

Vertragserrichtungskosten: Nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters. 

Vermittlungsprovision: Für die Berechnung der Provision wird der Bruttopachtzins in Abhängigkeit zur Vertragsdauer herangezogen ( 2 - 3 Bruttomonatspachttzinse) 
Dieser setzt sich aus Haupt- oder Unterpachtzins, Betriebskosten und öffentliche Abgaben und allfälligem Entgelt für mitverpachtete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände zusammen.